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Schachverein Bad Oldesloe von 1948 |
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Der aktuelle KommentarDie Regelungswut der SchachspielerWie wir in unserer Betrachtung der Oberliga Nord-Nord bereits geschildert haben, enthält die Turnierordnung zum Thema kampflose Ergebnisse zumindest einen fragwürdigen Passus. Frank Hagenstein hat die Fragwürdigkeit des angesprochenen Punktes noch um einen weiteren Aspekt ergänzt. Dieser Gesichtspunkt zeigt, dass das ängstliche Ringen der Schachfunktionäre um ein Höchstmaß an sportlicher Fairness auch nach hinten losgehen kann. Zum Ablauf der Vorkommnisse in Neukloster teilte uns Frank Hagenstein (Agon Neumünster) folgendes mit: „Jörg Harm, mein Mannschaftsführer, teilte mir mit, er habe den Schiedsrichter kurz nach Aufnahme des Kampfes darauf hingewiesen (vorher hatte das offenbar niemand bemerkt) (Anm. der Red.: ..auf den Einsatz des Spielers Anibar...). Der Schiedrichter habe dies zum Anlass genommen, bei TL Kohlstädt anzurufen, um sich davon zu überzeugen, dass Anibar nicht spielberechtigt ist. Kohlstädt habe dem Schiri mitgeteilt, der Kampf sei mit 8:0 für uns zu werten. Von dieser Aussage erlangte neben dem Schiri auch Jörg Kenntnis. Der Schiri bat Jörg darum, dies geheim zu halten, um eine Beeinflussung der Spieler zu verhindern. Ob Jörg meinen Mannschaftskameraden etwas mitteilte, habe ich nicht hinterfragt (wie ich ihn kenne, wohl eher nicht). Jedenfalls hat zumindest Jörg eine klare Gewinnstellung gehabt... Was die Erfolgsaussichten (Anm. der Red.: ...eines Protestes...) angeht, so bin ich mir - wie bereits geschrieben - nicht so sicher. Ob wir tatsächlich ein Rechtsmittel einlegen, ist aber auch eine Frage der Finanzen. Denn es soll wohl die Zivilprozessordnung gelten. Jörg teilte mir mit, dass lt. Kohlstädts Aussage die Sache bis zu 1.500 EUR (!!) kosten kann. Das kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber das würde unseren Etat sprengen (das gilt wohl für alle anderen Mannschaften, die nicht in der Bundesliga spielen oder Sponsoren haben).“ Den Grund für einen möglichen Protest Agons hat Frank wir folgt beschrieben: „Die Turnierordnung regelt, dass Pinneberg kein Nachteil aus der Wertung des Kampfes Neukloster II - Agon mit 0 : 8 am grünen Tisch erwachsen darf. Davon ausgehend, dass Pinneberg benachteiligt ist, hat Turnierleiter Kohlstädt entschieden, dass die Brettpunkte, die Pinneberg und Agon gegen Neukloster II erzielt hat, nach der Turnierordnung zu streichen sind. Das führte dazu, dass Pinneberg in der (bisherigen) offiziellen Abschlusstabelle mit 30,5 Brettpunkten vor Agon mit 26,5 Brettpunkten steht und somit nicht abgestiegen ist (6. Platz Schwerin, 7. Platz Pinneberg, 8. Platz und damit Absteiger Agon). Ob sich Pinneberg zu Recht auf einen Nachteil berufen kann, ist u.E. mehr als zweifelhaft. Das liegt daran, dass Pinneberg bei jedem Ergebnis, das nicht am grünen Tisch zustande gekommen wäre, abgestiegen wäre: 1. Hätte Neukloster II den Spieler Anibar nicht eingesetzt und regulär gegen Agon gewonnen oder wäre der Kampf 4 : 4 ausgegangen, wäre Pinneberg neben Agon abgestiegen. Neukloster wäre in der Oberliga geblieben. 2. Hätte Agon regulär gewonnen, hätten die Brettpunkte entschieden, wer absteigt. Bei jedem Szenario wäre Pinneberg aber abgestiegen. Szenario a) Agon hätte 4,5:3,5 oder 5:3 gewonnen. ==> Absteiger wären Pinneberg, Agon und KSG/Meerbauer gewesen. Szenario b) Agon hätte 5,5:2,5 oder höher gewonnen. ==> Absteiger wären Pinneberg, Neukloster II und KSG/Meerbauer gewesen. Daraus folgt, dass Pinneberg nicht benachteiligt ist, sondern sogar einen Vorteil hat, denn die einzige Chance für Pinneberg, die Klasse doch noch zu halten, ergibt sich durch eben diese Entscheidung am grünen Tisch. Pinneberg darf keinen Nachteil haben, einverstanden. Aber ist es gerechtfertigt, dass Pinneberg sogar ein Vorteil aus dieser Entscheidung erwächst? Benachteiligt ist dadurch u.E. in Wahrheit Agon, denn wenn der Spieler Anibar nicht eingesetzt worden wäre, hätten wir theoretisch gewinnen und damit die Klasse ggf. halten können. Darauf, dass dies sportlich unwahrscheinlich gewesen wäre, kann es bei der Frage des Vor- oder Nachteils nicht ankommen. Vor diesem Hintergrund überlegen wir, die Entscheidung des Turnierleiters anzugreifen. Wir denken, mit dieser Argumentation gute Chancen zu haben, die Klasse doch noch zu halten. Allerdings konnten wir innerhalb der Mannschaft noch keinen Konsens erzielen, ob wir uns womöglich auf diese Weise retten wollen. Denn sportlich ist es sicher gerechtfertigt, dass wir in der nächsten Saison in der Landesliga spielen. Jedenfalls zeigt dies, dass die Regelung in der Turnierordnung der Überarbeitung bedarf.“ Anm. der Red.: Die Regelung, andere Mannschaften durch den kampflosen Sieg nicht über Gebühr zu benachteiligen, ist mit der heißen Nadel gestrickt, bzw. nicht zu Ende gedacht. Es stellt sich zudem die Frage, ob die Schachspieler das Thema Fairness nicht vielmehr überstrapazieren. Wir erinnern hier an die unsägliche und Gott sei Dank gekippte Regelung der Stichkämpfe bei Mannschaftspunktgleichheit. Otto Rehagel ist es einmal "gelungen" in der Fußballbundesliga 4 Ausländer einzusetzen. Sein Team verlor am grünen Tisch 0:2 und niemand ist auf die Idee gekommen, das Torverhältnis im Vergleich zu anderen Mannschaften zu bereinigen. Ein weiterer Punkt stößt uns aber zusätzlich auf: Die Anwendung der Kostenregelung der ZPO bei Streitigkeiten über die Turnierordnung. Da hätte man sich auch gleich auf die päpstliche Unfehlbarkeit berufen können... Autor: Hans-Werner Stark |
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